Abrechnung
Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin, können Sie als Privatversicherter oder Selbstzahler auch ohne ärztliches Rezept zu mir kommen.
Seit 2012 erstatten auch einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. die TKK) teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Sofern Ihre private Kranken-/ Zusatzversicherung Heilpraktikerleistung einschließt, werden die Kosten in der Regel übernommen. Bitte klären Sie aber rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Anzahl der Behandlungen
Die Behandlung wird bei jeder Konsultation individuell dem Patienten angepasst.
Für einzelne akute Schmerzzustände können 1-3 Behandlungen ausreichen.
Chronische Beschwerden brauchen länger - im Durchschnitt 4-8 Behandlungen.
Es empfiehlt sich eine Behandlung halbjährlich zur „Wartung“.